Achten Sie auf Leckagen, Risse, starke Verformungen am Heizöltank oder starken Heizölgeruch.
Für Betreiber einer Heizöltankanlage
Wichtige Sicherheits-
vorschriften
Wurden Sie auch schon von sogenannten Experten darauf hingewiesen, dass Ihr Heizöltank unbedingt durch einen neuen ersetzt werden oder regelmäßig gewartet werden muss? Das sind häufig falsche Aussagen!
Richtig ist, dass gemäß der seit August 2017 geltenden AwsV (Verordnung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen) jeder Betreiber eines Heizöltanks bestimmte Verhaltensvorschriften erfüllen muss. Nachstehend informieren wir Sie darüber, wozu Sie tatsächlich verpflichtet sind und wie Sie die Wartung Ihrer Anlage korrekt dokumentieren.
Ihre Pflichten
Der Auffangraum muss trocken sein und über einen intakten und zugelassenen Innenanstrich (alternativ: Folienauskleidung) verfügen.
Grüne Bereitschaftslampe des Leckwarngeräts muss leuchten.
Weisen ältere Kunststoffheizöltanks (PE oder PA) Anzeichen von Materialermüdung auf (Verformungen, Risse, Sattelbildung am Tankdach, starke Verfärbungen, Neigung des Tanks zur Seite) sollten sie ausgetauscht werden.
Wenn Sie beim Zustand Ihres Heizöltanks und zugehöriger Sicherheitseinrichtungen nicht sicher sind, ziehen Sie einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder einen Sachverständigen zu Rate.
Abgesehen davon sollten Sie den Grenzwertgeber alter Bauart („gelochte Schutzhülle“) austauschen und die Dokumentationspflicht (Prüfberichte Sachverständige, Handwerkerrechnungen) einhalten.
Unser Tipp: Hängen Sie dieses Merkblatt gut sichtbar in der Nähe Ihrer Anlage aus
Prüfung Ihrer Heizungsanlage durch Sachverständige
In diesen Fällen ist es notwendig, Ihre Heizungsanlage durch einen
Sachverständigen abnehmen zu lassen:
Vor Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme und jeweils nach einer wesentlichen Änderung bei Heizöltanks mit einem Fassungsvolumen von 1.000 Litern oder mehr.
Regelmäßig
Darüber hinaus müssen folgende Heizöltanks regelmäßig durch einen Sachverständigen geprüft werden:
- Oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvolumen (alle 5 Jahre)
- Oberirdische Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvolumen in Schutzgebieten*** (Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet und Heilquellenschutzgebiet) (alle 5 Jahre)
- Alle unterirdischen Anlagen (normal alle 5 Jahre, in Schutzgebieten alle 2,5 Jahre)
* Definition von „Oberirdisch“: wird in Räumen aufgestellt, dazu zählt auch der Keller
** Definition von „Unterirdisch“: ist ganz oder teilweise im Erdreich eingebettet
*** folgende Behörden geben in Bayern Auskunft, ob sich ihre Anlage in einem Schutzgebiet befindet: Kreisverwaltungsbehörden oder die großen Kreisstädte
Unser Tipp
Wenn Sie beim Zustand Ihres Heizöltanks und zugehöriger Sicherheitseinrichtungen nicht sicher sind, ziehen Sie einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder einen Sachverständigen zu Rate. Hier finden Sie geeignete Firmen.
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